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It’s all about domains… | Giovanni Seppia (EURid)

Giovanni Seppia
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Sind Ihre Domain-Namen bereits Teil Ihres eingetragenen Markenzeichens? Erfahren Sie von Giovanni Seppia (EURid), wie Sie Ihr wertvollstes digitales Asset im Rahmen der Markenrechte schützen können: Ihre Domains!

Published by

Author

Simone Catania

Date

02.08.2021

Domain-Namen haben sich zu einem wahren digitalen Asset entwickelt: Sie bedeuten inzwischen weitaus mehr als nur die Adresse, unter denen Ihre Kunden Sie finden können. Mit dem zunehmenden Einfluss des Internets haben sich Domain-Namen zu echten Markennamen entwickelt, die in vielen Fällen sogar die entsprechende Endung tragen.

Dabei handelt es sich nicht um eine einfache Marketing-Aktion. Eingetragene Markenzeichen können auch Domain-Namen umfassen; so wird sichergestellt, dass niemand anders als der Besitzer des Warenzeichens das Recht hat, ähnliche Namen zu verwenden – so wird Cybersquatting und Markenrechtsverletzungen vorgebeugt.

In den vergangenen Jahren hat EURid, die europäische Registry für .eu-Domains, für deren Varianten und für andere Skripte, ihren Schwerpunkt darauf gelegt, einen sichereren Domain-Raum zu schaffen und gegen Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Um dieses Ziel umzusetzen, hat sich die Registrierungsstelle mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zusammengeschlossen, der Organisation, die für die Verwaltung von EU-Markenzeichen und dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist.

Wir haben Giovanni Seppia von EURid eingeladen, um den Zusammenhang zwischen Domain-Namen und Markenzeichen zu erläutern. Angesichts seiner langjährigen Erfahrung in der Domain-Branche und der Expertise, die seine Organisationen beitragen, beleuchtet Giovanni einige wichtige Fragen zu diesem Thema.

Giovanni Seppia
Giovanni Seppia (EURid)

Es gibt viele verschiedene Wege, mögliche Markenrechtsverletzungen zu erkennen. Ein guter Ausgangspunkt dafür wäre die Abfrage in der Datenbank WHOIS nach bereits registrierte Domain-Namen – und vor der Registrierung des Domain-Namens eine Suchabfrage nach Markenzeichen durchzuführen.

1. Sind Domain-Namen und Markenzeichen vergleichbar?

Domain-Namen und Markenzeichen werden unter völlig unterschiedlichen Schutzbestimmungen behandelt. Ein Domain-Name ist kein gesondertes unabhängiges Eigentumsrecht (IP). Dennoch kann ein Domain-Name ein geschützter Bestandteil unter dem eingetragenen Markenzeichen sein. Es gibt einige Fälle, in denen Domain-Namen zu einer Marke oder sogar zu Markenzeichen wurden, wie beispielsweise im Fall von Booking.com.

Nur nach einer offiziellen Registrierung als Markenzeichen profitiert ein Domain-Name von seinem Status als exklusives geistiges Eigentumsrecht (IP). An sich ist die Registrierung eines Domain-Namens, der mit dem Namen eines Markenzeichens übereinstimmt oder Ähnlichkeit aufweist, nicht verboten. Das heißt, Sie könnten gegebenenfalls eine Domain wie apple.eu für einen online Apfel- oder Lebensmittelgeschäft eintragen lassen, jedoch würden Sie möglicherweise dabei die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen und so würde dies als missbräuchliche Verwendung, z. B. als Typosquatting, angesehen werden.

Was ist geistiges Eigentum?
Geistiges Eigentum bezieht sich auf ideelle Schöpfungen – wie Designs, Symbole, Erfindungen, literarische und künstlerische Werke, (Marken-)Namen und Bilder, die auch zu kommerziellen verwendet werden.

Geistiges Eigentum wird rechtlich geschützt durch

  • Patente
  • Urheberrecht
  • Warenzeichen

Das macht es Menschen und Urheber:innen möglichen, Anerkennung oder finanziellen Nutzen aus ihren Erfindungen oder Kreationen zu ziehen.

2. Wird ein Domain-Name durch seine Registrierung zu einem Markenzeichen?

Durch die bloße Registrierung eines Domain-Namens wird dieser nicht als Markenzeichen anerkannt, doch ein eingetragener Domain-Name kann sich zu einem Markenzeichen entwickeln. Um als Marke anerkannt zu werden, muss der eingetragene Domain-Name bestimmte Voraussetzungen erfüllen und offiziell als Markenzeichen eingetragen werden; dies kann entweder ohne Erweiterung (z. B. Apple) oder mit Erweiterung (z. B. Booking.com) geschehen. Außerdem ist der Schutz als Markenzeichen nur auf bestimmte Domain-Klassen beschränkt und auch in seinem räumlichen Geltungsbereich begrenzt.

3. Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Schützt dieses auch Domain-Namen?

Im Prinzip unterliegt ein Domain-Name nicht dem Urheberschutz. Für ein einziges Wort oder auf einen Domain-Namen kann kein Urheberschutz gewährt werden, sondern lediglich für kreative Werke wie Bücher, Malerei oder Musikstücke. Daher bezieht sich das Urheberrecht nur auf den Inhalt einer Webseite und nicht auf den Domain-Namen selbst.

4. Wann liegt bei einem Domain-Namen eine Markenrechtsverletzung vor?

Stellen Sie sich eine international eingetragene Schuhmarke wie naikeeshoes.com vor und einen Konkurrenten, der den Domain-Namen naikee-shoes.nl registriert. Der Konkurrent nutzt das eingetragene Markenzeichen als Teil seines Domain-Namens ohne eine entsprechende Erlaubnis und zieht dadurch Besucher an – dabei verkauft er jedoch keine Naikee-Schuhe.

Somit wird der Besucher irregeführt, da er in dem Glauben gelassen wird, dass die Webseite zu dem Inhaber der eingetragenen Marke Naikee Shoes gehört. In einem solchen Fall ist die Nutzung des eingetragenen Markenzeichens als Teil des Domain-Namens illegal.

5. Wie lässt sich ein Domain-Name anfechten?

Der erste Schritt zur Anfechtung eines eingetragenen Markenzeichens oder eines registrierten Domain-Namens wäre die verletzende Partei zu benachrichtigen und dieser eine Abmahnung zu senden, in der sie dazu aufgefordert wird, unverzüglich die Markenrechtsverletzung zu unterlassen.

Bei Streitigkeiten, z. B. über einen registrierten .eu Domain-Namen, können Sie die alternativen Streitbeilegungsmethoden (ADR) nutzen, die über das Tschechische Schiedsgericht (CAC) oder das WIPO Arbitration Center ausgetragen werden, und sich gegebenenfalls für ein Gerichtsverfahren entscheiden. Dabei kann der Kläger den Widerruf des Domain-Namens ersuchen bzw. beantragen, dass der Domain-Name auf ihn übertragen wird.

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Ein alternatives Streitbeilegungsverfahren (ADR) wird gewöhnlich innerhalb von 3-4 Monaten geschlichtet. Ende 2020 sind 46 Fälle beim CAC und 20 beim WIPO eingegangen. Die Anfechtung eines eingetragenen Markenzeichens wird in der Regel über ein Gerichtsverfahren durchgeführt und oftmals kann es Jahre dauern, bis der Streitfall abgeschlossen ist, sofern er nicht beigelegt wurde.

6. Wie lässt sich eine Markenrechtsverletzung verhindern, wenn Sie einen Domain-Namen wählen?

Es gibt viele verschiedene Wege, mögliche Markenrechtsverletzungen zu erkennen. Ein guter Ausgangspunkt dafür wäre die Abfrage in der Datenbank WHOIS nach bereits registrierte Domain-Namen – und vor der Registrierung des Domain-Namens eine Suchabfrage nach Markenzeichen durchzuführen.

Bei der Suche nach einer .eu Domain über das von EURid betriebene WHOIS-Protokoll wird auch dessen Verfügbarkeit als EU-Marke (EUTM) über die Suchfunktion in der EUTM-Datenbank des EUIPO angezeigt. Die gewünschte .eu Domain wird dann gegebenenfalls als „nicht verfügbar als EUTM“ aufgelistet. Das heißt, dass dieser Name bereits als EUTM beantragt oder eingetragen wurde.

EURid arbeitet zusammen mit EUIPO, um die Markenzeichen von KMUs zu unterstützen. Worin besteht das Hauptziel dieser Zusammenarbeit und was wurde bisher erreicht?

Da die Anmeldung europäischer Markenzeichen online veröffentlicht wird, und zwar noch vor seiner Anerkennung als EUTM, konnte das EUIPO feststellen, dass einige Personen solche Veröffentlichungen nutzen, um den entsprechenden Domain-Namen im .eu-Raum vorab zu registrieren.

Die Hauptaufgabe in der Zusammenarbeit mit EUIPO besteht darin, Inhaber geistiger Eigentumsrechte und vor allem EUTM-Inhaber auf mögliche Verletzungen aufmerksam zu machen. Auf unserer WHOIS-Datenbank werden dazu Tools zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise dem bereits oben genannten Tool. Innerhalb dieses Rahmens bietet EUIPO außerdem Benachrichtigungsdienste. Wenn eine Person eine .eu Domain registriert, der mit einer bereits angeforderten oder registrierten EUTM übereinstimmt, sendet EUIPO eine Warnung an den EUTM-Antragsteller oder an die EUTM-Inhaberin und setzt sie über die Registrierung des Domain-Namens in Kenntnis.

Seit 2020 arbeitet EURid zusammen mit EUIPO und bietet Webinare und Ad-hoc-Richtlinien für KMUs, die gerne mehr über Domain-Namen und Markenzeichen erfahren möchten.nSchützen sie Ihre Marke mit unserem Trademark Clearinghouse (TMCH) Service.

Erfahren Sie mehr icon-arrow--right